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Michael Baehr

Welcher Schallschutz ist geschuldet?

Gedanken zu den Anforderungen an den Schallschutz anlässlich der 12. Staffel des Schöck Schallschutzsymposiums

Was immer wieder interessiert diskutiert wird, sind die Anforderungen an den Schallschutz. Auf den ersten Blick scheint dies ein sehr verwirrendes und juristisch schwieriges Thema zu sein, auf den zweiten jedoch ist die Sachlage relativ klar. Wichtig ist hierbei, sich klar zu machen, dass es juristisch grundsätzlich zwei Bereiche gibt, und zwar den bauaufsichtlichen (d.h. öffentlich-rechtlichen) sowie den privatrechtlichen Bereich. Für ersteren, also für den bauaufsichtlichen Schallschutz, ist die Sachlage einfach: da die Anforderungswerte der DIN 4109 in jedem Bundesland bauaufsichtlich eingeführt sind, sind diese (Mindest)-Anforderungswerte bei jedem Bauvorhaben unbedingt einzuhalten. Erst durch die bauaufsichtliche Einführung werden die Mindest-Anforderungswerte ihres privaten Empfehlungscharakters entledigt (DIN-Normen etc. sind keine Rechtsnormen, sondern sind a priori private Empfehlungen und Richtlinien!).

Bauaufsichtlich ist die Sache also klar: die Mindestanforderungen der DIN 4109 sind in jedem Falle einzuhalten. Nur, was ist nun privatrechtlich geschuldet? weiter lesen …


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